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Mittwoch, 18. Mai 2011 14:16
Clauß: "DDR-Heimkinder dürfen keine Opfer zweiter Klasse sein"
Sachsens
Sozialministerin Christine Clauß hat sich für eine adäquate
Entschädigung ehemaliger DDR-Heimkinder ausgesprochen. „Missbrauch und
Misshandlung gab es nicht nur im Westen der Republik“, betonte die
Ministerin.
„Ich
möchte, dass auch denjenigen, die in Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR Unrecht erlitten haben,
geholfen werden kann. Deshalb müssen zeitgleich mit der Hilfe für die
Opfer in den Heimen Westdeutschlands auch gleichwertige Hilfen für die
Opfer aus Heimen der ehemaligen DDR beschlossen werden.“
Die
Diskussion insbesondere um sexuellen Missbrauch und Gewalt in Heimen
oder Internaten sowie die Beschäftigung der beiden Runden Tische auf
Bundesebene haben auch das Thema DDR-Heimerziehung erneut in die
Öffentlichkeit gebracht.
Christine Clauß sieht vor allem den Bund
in der Pflicht, die jetzigen Aktivitäten zu bündeln und eine gemeinsame
Lösung der alten und neuen Länder zeitnah herbei zu führen. So solle
der jetzt vorgesehene Entschädigungsfonds, der bisher nur für Opfer aus
der alten Bundesrepublik angedacht ist, geöffnet werden. „Damit könnten
auch ehemalige DDR-Heimkinder Entschädigungsleistungen erhalten. Die
Modalitäten müssen zügig unter Einbeziehung des Bundes, der Länder und
der Kirchen getroffen werden“, so die Ministerin.
Gleichzeitig fordert Christine Clauß die anderen ostdeutschen Bundesländer auf, sich ebenfalls für diese Lösung einzusetzen.
Wiedergutmachungsleistungen
wegen der Unterbringung in Heimen in der ehemaligen DDR sind bisher
nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem
Opferentschädigungsgesetz möglich. Diese Ansprüche müssen im Einzelfall
im gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden. Dies war und ist eine
hohe Hürde, so dass es bisher lediglich in Einzelfällen dazu kam, z.B.
bei dem einzigen geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau.
Betroffen
sind Menschen, die als Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer
Unterbringung in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen
DDR gravierende Gewalterfahrungen gemacht haben bzw. sexuellem
Missbrauch ausgesetzt waren. Derzeit ist noch nicht abzusehen, wie viele
Menschen sich zu den Opfern von Gewalt/Missbrauchserfahrungen in
DDR-Heimen rechnen und wie viele sich tatsächlich um
Entschädigungsleistungen bemühen werden.
Quelle:Leipzig Fernsehen
Mittwoch, 18. Mai 2011 14:16
Clauß: "DDR-Heimkinder dürfen keine Opfer zweiter Klasse sein"
Sachsens
Sozialministerin Christine Clauß hat sich für eine adäquate
Entschädigung ehemaliger DDR-Heimkinder ausgesprochen. „Missbrauch und
Misshandlung gab es nicht nur im Westen der Republik“, betonte die
Ministerin.
„Ich
möchte, dass auch denjenigen, die in Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR Unrecht erlitten haben,
geholfen werden kann. Deshalb müssen zeitgleich mit der Hilfe für die
Opfer in den Heimen Westdeutschlands auch gleichwertige Hilfen für die
Opfer aus Heimen der ehemaligen DDR beschlossen werden.“
Die
Diskussion insbesondere um sexuellen Missbrauch und Gewalt in Heimen
oder Internaten sowie die Beschäftigung der beiden Runden Tische auf
Bundesebene haben auch das Thema DDR-Heimerziehung erneut in die
Öffentlichkeit gebracht.
Christine Clauß sieht vor allem den Bund
in der Pflicht, die jetzigen Aktivitäten zu bündeln und eine gemeinsame
Lösung der alten und neuen Länder zeitnah herbei zu führen. So solle
der jetzt vorgesehene Entschädigungsfonds, der bisher nur für Opfer aus
der alten Bundesrepublik angedacht ist, geöffnet werden. „Damit könnten
auch ehemalige DDR-Heimkinder Entschädigungsleistungen erhalten. Die
Modalitäten müssen zügig unter Einbeziehung des Bundes, der Länder und
der Kirchen getroffen werden“, so die Ministerin.
Gleichzeitig fordert Christine Clauß die anderen ostdeutschen Bundesländer auf, sich ebenfalls für diese Lösung einzusetzen.
Wiedergutmachungsleistungen
wegen der Unterbringung in Heimen in der ehemaligen DDR sind bisher
nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem
Opferentschädigungsgesetz möglich. Diese Ansprüche müssen im Einzelfall
im gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden. Dies war und ist eine
hohe Hürde, so dass es bisher lediglich in Einzelfällen dazu kam, z.B.
bei dem einzigen geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau.
Betroffen
sind Menschen, die als Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer
Unterbringung in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen
DDR gravierende Gewalterfahrungen gemacht haben bzw. sexuellem
Missbrauch ausgesetzt waren. Derzeit ist noch nicht abzusehen, wie viele
Menschen sich zu den Opfern von Gewalt/Missbrauchserfahrungen in
DDR-Heimen rechnen und wie viele sich tatsächlich um
Entschädigungsleistungen bemühen werden.
Quelle:Leipzig Fernsehen
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